Frauen im Mittelalter – Über die Stellung der Frau in der städtischen Gesellschaft

Die Stellung der Frau in der städtischen Gesellschaft des Hoch- und Spätmittelalters ist eines der Schwerpunktthemen unserer Recherche. Wie haben Frauen im Hoch- und Spätmittelalter gelebt? Welche Rechte hatten sie, welche Pflichten?

In diesem Beitrag klären wir darüber auf, wie Frauen – in Köln und anderen großen Städten – lebten, arbeiteten, wie ihre rechtliche und gesellschaftliche Stellung war und wie sie als Ehefrauen agierten.

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Berufstätige Frauen

Unsere Vorstellung einer Haus- bzw. Ehefrau ist vor allem von der städtischen Oberschicht des 19. Jahrhunderts und – basierend auf persönlichen Berührungspunkten beispielsweise durch Eltern oder Großeltern – der Nachkriegszeit geprägt: Die Frau ist Zuhause, putzt, kocht und kümmert sich um die Kindererziehung.

Doch im Mittelalter war das anders, denn es war vollkommen normal, dass Frauen arbeiteten. Dies hatte nichts mit emanzipatorischen Gründen zu tun, sondern war schlicht und ergreifend notwendig.

 

Die einzige Ausnahme hiervon bildete der Adel, jedoch gab es auch hier Aufgaben die die Frauen erfüllen mussten. Ebenso nahmen auch Adelige Männer in der Regel keinen „Beruf“ in dem Sinne an – übten also kein Handwerk aus – sondern waren Verwalter ihres Landes bzw. „Soldaten“.

Gerade im städtischen Kontext gab es für die Frauen zahlreiche Möglichkeiten sich beruflich zu betätigen. Führten Frauen keinen eigenen Betrieb – im Durchschnitt waren über 15% der Kölner Bürgerinnen eigenständige Mitglieder einer Zunft, manchmal sogar bis zu 25% –so arbeiteten sie in der Regel im Betrieb ihres Mannes. In Köln gab es zahlreiche Zünfte, die auch Frauen zuließen, außerdem gab es drei -enorm angesehene- reine Frauenzünfte, welche nur weibliche Mitglieder aufnahmen.  

Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass nicht nur die städtischen Frauen berufstätig waren, sondern auch oder gerade in ländlichen Familien war es wichtig, dass die Frauen arbeiteten.

Dennoch war Kindererziehung und -betreuung eine klassische Frauenaufgabe, eben so wie die Garn bzw. Tuchproduktion – wobei letztere im 13. Jahrhundert bereits im großen Maße in betrieblicher Produktion hergestellt wurde –  ebenso wie das Führen und Verwalten des Haushalts. Hatten Frauen keinen eigenen Betrieb oder waren nicht von großer Notwendigkeit für den ehelichen Betrieb, so arbeiteten sie auch häufig im sogenannten Verlagswesen (Heimarbeit), dies zum Beispiel und sehr oft als Spinnerinnen. So konnten sie ein zusätzliches Zubrot für den Haushalt mitverdienen.

Frauen als Bürgerinnen

Dies ist wie immer von Stadt zu Stadt unterschiedlich, für unseren Darstellungsort Köln können wir aber glücklicherweise auf eine breite Quellenbasis zurückgreifen. In Köln hatten Frauen wie Männer die Möglichkeit das Bürgerrecht zu erwerben. Hier galten für beide Geschlechter dieselben Regeln (Zahlung einer Aufnahmegebühr und Leistung des Bürgereids). Meistens war es aber für eine Frau gar nicht nötig, das Bürgerrecht gesondert zu erwerben, denn war ihr Mann oder Vater zur Zeit der Hochzeit bzw. Geburt Kölner Bürger, so wurde sie automatisch auch zur Bürgerin. Daher waren im Hochmittelalter nur ca 3% der Neubürger Frauen.

Dennoch mussten die Kölnerinnen nicht unbedingt das Bürgerrecht erwerben, um einem Gewerbe nachgehen zu können. So ließen viele Zünfte auch „Eingesessene“ zu.

 

Viele „eigenständige Bürgerinnen“ – also solche, die als Neubürgerinnen ohne Einfluss von Mann oder Vater eigenständig das Bürgerrecht erwarben – schienen dies übrigens aus einer besonderen Motivation zu tun: Das Recht zur Weinzapf (also dem Recht Wein auszuschenken) stand nur denjenigen zu, die Mitglied der Weinbruderschaft waren. Um jener beitreten zu können musste man aber den Bürgereid geleistet haben. So traten in der Mitte des 14. Jahrhunderts beinahe 60% der Neubürgerinnen gleichzeitig der Weinbruderschaft bei. Fast alle anderen Neubürgerinnen bemühten sich nach ihrer Aufnahme ebenfalls um eine Zunftzugehörigkeit.

Fraglich ist allerdings, wie die Frauen ihrer Pflicht zur Waffen- und Harnischhaltung nachkamen. Wahrscheinlich ist aber, dass sie, wenn sie das „eigenständige“ Bürgerrecht besaßen, einen Knecht oder Söldner selbst ausstatten mussten oder die Pflicht durch Geldzahlungen ablösen konnten. Dennoch ist es aufgrund der fehlenden Quellen zu dieser Frage auch möglich, dass die Waffen- und Harnischhaltung für Frauen einfach ausgesetzt wurde.

Weitere Pflichten, denen die Kölner Bürgerinnen nachkommen mussten waren außerdem Steuerzahlung und (finanzieller) Unterhalt der Stadtmauern.

Frauen im weltlichen Recht

Wie Ihr wisst ist unser Darstellungsraum Köln. Dies ist wichtig, denn das Recht war im Mittelalter von Stadt und zu Stadt unterschiedlich. Gerade die Stadt Köln sticht als größte Stadt auf deutschem Boden mit ihren Gesetzen immer wieder hervor.

So hatten Frauen weitestgehend dieselben Rechte und Pflichten wie Männer. Das bedeutet, dass sie unter anderem einen eigenen Betrieb führen konnten, als Vormund für eigene und auch Fremde Kinder auftreten durften, als Treuhänder tätig werden konnten oder als Zeuginnen vor Gericht aussagen durften.

Weiterhin durften sie Verträge schließen, was auch beinhaltet dass sie als Mieterinnen auftreten konnten und Testamente vollstrecken durften.

 

Lediglich von zwei Rechten bzw. Pflichten waren die Kölner Bürgerinnen und weibliche Eingesessene ausgeschlossen: 1. durften Frauen keine Ratsmitglieder werden, 2. waren sie von der Waffen- und Harnischhaltung ausgeschlossen.

In Köln ging die Gleichberechtigung der Frauen sogar so weit, dass sie ihnen zum Nachteil werden konnte: So waren die Kölnerinnen – nicht wie in anderen Städten zu der Zeit oft üblich – auch im Strafrecht vollkommen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie mit selbem Recht und denselben Strafen für Vergehen verurteilt werden konnten – und schloss auch die Todesstrafe ein, welche in vielen anderen Städten für Frauen – ob ihrer vermeintlich verminderten Straffähigkeit – ausgesetzt wurde.

Die Frau als Ehefrau

In der Regel heirateten städtische Frauen nach ihrer Kinder- bzw. Jugendzeit oder traten in ein Kloster oder eine Glaubensgemeinschaft ein. Alleinstehende Frauen gab es selten. Ausnahmen davon sind aber beispielsweise Witwen.

In der Ehe war der Mann das Oberhaupt der Familie. Dennoch spielten auch die Frauen für die Familie ein weit größere Rolle als nur die der Gebärenden.

Generell waren Ehen im Mittelalter arrangiert. In der städtischen Gesellschaft blieb man ebenso wie in den anderen Ständen gerne unter sich. So war eine „Hoch- oder Ab-Heirat“ äußerst selten und muss als absolute Ausnahme angesehen werden. Ehepartner sollten natürlich eine möglichst gute Partie darstellen. So sollten sowohl Mann als auch Frau wirtschaftliche Absicherung und eine angesehen Stellung in der Gesellschaft gesichert werden. Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt war natürlich die Zeugung von gemeinsamen Nachkommen, welche den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortbestand der Familie sichern sollten.

 

Dabei war die Eheschließung keine (rein) kirchliche Angelegenheit. Ehen wurden grundsätzlich auf weltlichem Recht basierend geschlossen, allerdings spielte vor allem im späten Mittelalter eine Trauung die auch durch einen Priester vollzogen wurde eine wichtige Rolle. Diese Trauungen mussten allerdings nicht unbedingt wie heute üblich in der Kirche vor dem Altar stattfinden. So gibt es heute noch an vielen Kirchen sogenannte Brautportale unter bzw. vor welchen die Trauungen häufig stattfanden. Erst im Laufe des Spätmittelalters wurde die Trauung in der Kirche die Regel.

Das durchschnittliche Heiratsalter ist übrigens wesentlich höher als wir denken. Kinderhochzeiten kamen in der städtischen Gesellschaft eigentlich gar nicht vor. Vielerorts durften Frauen erst ab 16 Jahren heiraten, Männer meist erst nach Abschluss ihrer Ausbildung. Im städtischen Umfeld ist deswegen das durchschnittliche Heiratsalter bei Frauen zu Ende Ihrer Teenager-Zeit und Anfang der 20er Jahre anzusiedeln, bei Männern etwa mit Mitte 20. Es war außerdem keine Seltenheit, dass Partner mit großem Altersunterschied heirateten. So war es aber nicht so, dass nur junge Mädchen alte Männer heirateten. Auch junge Männer ehelichten oft ältere Witwen, da dies häufig einen wirtschaftlichen Vorteil für beide Seiten bot – dazu später mehr.

In der Ehe traten die Kölner Frauen häufig auch als Geschäftspartner ihrer Männer auf – allerdings nicht nur in Köln, auch aus anderen großen Städten wie Lübeck, Frankfurt oder Straßburg sind solche Regelungen überliefert. So bürgten Frauen zum Beispiel für ihre Männer, oder die Eheleute pachteten gemeinsam ein Grundstück. Was war der Grund hierfür? Da die Ehefrauen so gut wie ausnahmslos auch berufstätig waren, war dies eine wirtschaftliche Absicherung für die Vertragspartner: Starb einer der Ehepartner, so war der Überlebende dazu verpflichtet, den Vertrag fortzuführen. Machte einer der Eheleute Schulden, so konnte das Vermögen des anderen gepfändet werden.

Allerdings wurde diese Absicherung wohl oft ausgenutzt, um einen Vertrag überhaupt schließen zu können, fand aber im Anwendungsfall oft keine Beachtung. So gibt es zahlreiche überlieferte Fälle aus dem späten Mittelalter, in dem der überlebende oder nicht verschuldete Ehepartner sich weigert, die Schulden des Anderen zu übernehmen.

Auch in anderen Fällen war die Ehe oft Mittel zum Zweck. So konnten Witwen beispielsweise bei einer erneuten Heirat dem neuen Partner den Eintritt in die Zunft ermöglichen. Oftmals wurde Witwen von der Zunft eine „Gnadenfrist“ von einem bestimmten Zeitraum gewährt, in welchem sie einen neuen Partner vorweisen mussten, um den Betrieb des verstorbenen Mannes weiterführen zu dürfen. So kann man davon ausgehen, dass viele Ehen durch wirtschaftliche Interessen beiderseits zustande kamen.

Die Scheidung einer Ehe war extrem selten. So konnten Ehen nur geschieden werden, falls ein Ehebruch begangen wurde, oder die Ehe aufgrund von Unfruchtbarkeit kinderlos blieb. In der Regel aber konnte die Scheidung nur von dem Mann durchgesetzt werden. Scheidungen aufgrund von Begehren der Frau sind absolute Einzelfälle.

Gewalt in der Ehe war grundsätzlich erlaubt, allerdings nur unter dem Aspekt einer Strafe. Welche Vergehen durch körperliche Züchtigung bestraft werden durften – oder mussten – wird häufig sogar festgehalten. Allerdings war es ein schlimmes Vergehen seine Frau aus Lust, Wut oder Aggression zu schlagen und wurde gleichermaßen bestraft. So gibt es aus dem Spätmittelalter erhaltene Gerichtsakten in welchen Frauen ihre Männer wegen eines solchen Vergehens anklagen und auch Recht bekommen. Wie häufig diese Vergehen aber vorkamen und wie oft sie dann zur Anzeige gebracht wurden lässt sich nicht nachvollziehen.

Literatur zum Thema:

Die Stellung der Frau in der stadtkölnischen Wirtschaft im Spätmittelalter von Margret Wensky

Frauen im Mittelalter von Edith Ennen

Die Stellung der Frau in der Zunftverfassung von Dora Schuster

3 Gedanken zu “Frauen im Mittelalter – Über die Stellung der Frau in der städtischen Gesellschaft

  1. Martina Freigeist schreibt:

    Ich habe mal von einem Historiker gehört, dass die Stiftsfrauen in meinem Wohnort Wetter in Hessen im 12. Und 13. Jahrhundert ein Gästehaus und bewaffneten Geleitschutz für alleinreisende Frauen angeboten haben. Leider konnte ich nicht mehr darüber herausfinden. Habt ihr von Ähnlichem mal gehört?

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    • sororeshistoriae schreibt:

      Hallo Martina,

      dazu weiß ich leider nichts, kann es mir aber sehr gut vorstellen. Am besten fragst du nochmal bei dem Historiker nach auf welchen Quellen seine Aussage beruht. Andernfalls könnte man auch beim Stift selbst anfragen, ob die Literatur und oder Quellen zur Geschichte haben. 🙂

      Liebe Grüße Laura

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